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Beitragsordnung der SG DJK/FV Daxlanden Stand 01.01.2023

Diese Beitragsordnung wird auf Grundlage von § 10 der Satzung der Sportgemeinschaft DJK/FV Daxlanden vom 12.12.2016 erstellt und von der Mitgliederversammlung am 18.07.2017 beschlossen.

§ 1 Die aktiven und passiven Mitglieder des Vereins leisten Beiträge und Gebühren nach dieser Ordnung.

§ 2 Es wird insbesondere unterschieden in Vereinsbeitrag, Abteilungsbeitrag, Arbeitsdienstbeitrag und Aufnahmegebühren.

§ 3 Die Beiträge und Gebühren betragen wie folgt:

Beitragsart

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Kinder, Schüler bis 18 Jahre 1. Kind 100,00 €
Kinder, Schüler bis 18 Jahre 2. Kind 70,00 €
Kinder, Schüler bis 18 Jahre jedes weitere Kind beitragsfrei
Erwachsene aktiv 160,00 €
Passive Mitglieder 80,00 €
Familien mit Kindern bis 18 Jahre 300,00 €
Ermäßigte (z.B. Rentner, Studenten) gegen Nachweis 120,00 €
Ehrenmitglieder, Ehrenmitglieder auf Zeit,
Jugendtrainer während der Dauer ihrer Tätigkeit
beitragsfrei
Aufnahmegebühr 10,00 €
Abteilungsbeiträge  
Tennis Erwachsene 40,00 €
Tennis Kinder 30,00 €
Tennis Familie (1 EW mit Kind bis 18) 80,00 €
Boule beitragsfrei
Gymnastik beitragsfrei
Wandern beitragsfrei
Fussball Jugend je Mitglied 20,00 €

§ 4 Alle aktiven Mitglieder über 16 und unter 65 Jahren bezahlen für jede vom Verein bzw. von der Abteilung festgesetzte jährlich abzuleistende Arbeitsstunde die nicht
erbracht wird, je Arbeitsstunde 10,00 €, bis zu insgesamt maximal acht Stunden bzw. 80,00 € im Jahr.

§ 5 Alle Zahlungen nach § 3 werden per Lastschrifteinzugsverfahren erhoben. Jedes Mitglied bzw. jeder Neubewerber um eine Vereinsmitgliedschaft hat dem Verein
grundsätzlich hierzu eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Beiträge werden am 01.01. eines Jahres fällig. Die Beitragszahlungen werden in der Zeit von Februar bis April eines Jahres per Lastschrift erhoben. Rücklastschriftgebühren oder ähnliche Verwaltungskosten wegen Nichteinlösung der Lastschrift gehen zu Lasten des Mitgliedes. Jedes Mitglied teilt dem Verein unaufgefordert eine Änderung seiner Bankverbindung mit.

§ 6 Der Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung ermächtigt, offene Beitragsschulden nach § 3 gerichtlich einzuklagen. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, durch einen Beschluss im geschäftsführenden Vorstand in begründeten Einzelfällen besondere Zahlungsformen anzubieten oder auch Mitglieder von einer (Teil-) Zahlung zu befreien.

(Hier auch als PDF Download Beitragsordnung SG DJK/FV Daxlanden 1912 e.V.)