Diese Beitragsordnung wird auf Grundlage von § 10 der Satzung der Sportgemeinschaft DJK/FV Daxlanden vom 12.12.2016 erstellt und von der Mitgliederversammlung am 18.07.2017 beschlossen.
§ 1 Die aktiven und passiven Mitglieder des Vereins leisten Beiträge und Gebühren nach dieser Ordnung.
§ 2 Es wird insbesondere unterschieden in Vereinsbeitrag, Abteilungsbeitrag, Arbeitsdienstbeitrag und Aufnahmegebühren.
§ 3 Die Beiträge und Gebühren betragen wie folgt:
Beitragsart |
Beitrag |
Kinder, Schüler bis 18 Jahre 1. Kind | 100,00 € |
Kinder, Schüler bis 18 Jahre 2. Kind | 70,00 € |
Kinder, Schüler bis 18 Jahre jedes weitere Kind | beitragsfrei |
Erwachsene aktiv | 160,00 € |
Passive Mitglieder | 80,00 € |
Familien mit Kindern bis 18 Jahre | 300,00 € |
Ermäßigte (z.B. Rentner, Studenten) gegen Nachweis | 120,00 € |
Ehrenmitglieder, Ehrenmitglieder auf Zeit, Jugendtrainer während der Dauer ihrer Tätigkeit |
beitragsfrei |
Aufnahmegebühr | 10,00 € |
Abteilungsbeiträge | |
Tennis Erwachsene | 40,00 € |
Tennis Kinder | 30,00 € |
Tennis Familie (1 EW mit Kind bis 18) | 80,00 € |
Boule | beitragsfrei |
Gymnastik | beitragsfrei |
Wandern | beitragsfrei |
Fussball Jugend je Mitglied | 20,00 € |
§ 4 Alle aktiven Mitglieder über 16 und unter 65 Jahren bezahlen für jede vom Verein bzw. von der Abteilung festgesetzte jährlich abzuleistende Arbeitsstunde die nicht
erbracht wird, je Arbeitsstunde 10,00 €, bis zu insgesamt maximal acht Stunden bzw. 80,00 € im Jahr.
§ 5 Alle Zahlungen nach § 3 werden per Lastschrifteinzugsverfahren erhoben. Jedes Mitglied bzw. jeder Neubewerber um eine Vereinsmitgliedschaft hat dem Verein
grundsätzlich hierzu eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Beiträge werden am 01.01. eines Jahres fällig. Die Beitragszahlungen werden in der Zeit von Februar bis April eines Jahres per Lastschrift erhoben. Rücklastschriftgebühren oder ähnliche Verwaltungskosten wegen Nichteinlösung der Lastschrift gehen zu Lasten des Mitgliedes. Jedes Mitglied teilt dem Verein unaufgefordert eine Änderung seiner Bankverbindung mit.
§ 6 Der Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung ermächtigt, offene Beitragsschulden nach § 3 gerichtlich einzuklagen. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, durch einen Beschluss im geschäftsführenden Vorstand in begründeten Einzelfällen besondere Zahlungsformen anzubieten oder auch Mitglieder von einer (Teil-) Zahlung zu befreien.
(Hier auch als PDF Download Beitragsordnung SG DJK/FV Daxlanden 1912 e.V.)