Sperre der Sportstätten

März 16, 2020

Sehr geehrte Mitglieder,

aufgrund der derzeitigen gesundheitlichen Lage, sehen wir uns aus Gründen der Fürsorgepflicht, aber auch in der gesellschaftspolitischen Verantwortung, dazu veranlasst, unseren Beitrag zur Einschränkung der Verbreitung des Coronavirus zu leisten. Wir folgen damit dem Aufruf der Sportverbände und der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern vom 16.03.20. Danach sind für den Publikumsverkehr u.a. zu sperren: – der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, – Spielplätze. Zu verbieten sind u.a. Zusammenkünfte in Vereinen.

Daher sperren wir mit sofortiger Wirkung unsere sämtlichen Sportanlagen incl. des Kinderspielplatzes für jeglichen Spiel- oder Sportbetrieb, dies zunächst bis 23.03.2020. Falls Bundes- und/oder Landesregelungen eine längere Sperre anordnen, gilt automatisch dieses Datum für die Länge der Sperre.

Alle Mitglieder sind angehalten Dritte von den Spielstätten zu verweisen und bei Nichtbeachtung der Anweisung das Hausrecht auszuüben und polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Vereinsgaststätte bleibt, zumindest nach den heutigen Entscheidungen, weiterhin, aber nur noch bis 18 Uhr geöffnet. Bitte unterstützen Sie unsere Wirtsleute.

Mit sportlichen Grüßen

Rüdiger Frank

1.Vorsitzender